Allgemeine Geschäftsbedingungen

–not available in english–

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter der BITOU GmbH, Schulstraße 66, 79364 Malterdingen (nachfolgend: „Veranstalter“), dem Buchenden der Veranstaltung (nachfolgend „Kunde“) und den Teilnehmern an den Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“), (nachfolgend zusammen: „Parteien“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Es wird zur besseren Lesbarkeit einheitlich die maskuline Form der Vertragsparteien verwendet, hierbei besteht keine diskriminierende Absicht.

Der Kunde / Teilnehmer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Der Kunde verpflichtet sich die Teilnehmer über die AGB zu informieren.

  1. Teilnahmevoraussetzungen
    • Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die die Eignung für die Teilnahme ausschließen. Über etwaige gesundheitliche oder körperliche Probleme, Krankheiten, Einschränkungen oder Allergien ist der Veranstalter vorab zu informieren. Treten während der Veranstaltung gesundheitliche Beschwerden (physischer oder psychischer Art, Stress usw.) oder sonstige Probleme auf, muss das Personal vor Ort sofort informiert werden. Augenfehler müssen durch geeignete Sehhilfen ausgeglichen werden. Der Teilnehmer muss über die jeweils erforderlichen konditionellen Voraussetzungen verfügen.
    • Für alle leistungsorientierten Veranstaltungen und insbesondere für die Leistungsdiagnostik verpflichtet sich der Teilnehmer, eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen und sich die Unbedenklichkeit an der Teilnahme bestätigen zu lassen. Teilnehmer an Wassersportreisen und Wassersportveranstaltungen müssen sich freischwimmend im Wasser aufhalten können. Teilnehmer an Klettersportreisen/Kletterevents und Transalp müssen schwindelfrei sein.
    • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, über die in der Beschreibung geforderte, funktionstüchtige Ausrüstung zu verfügen und die geforderte Schutzausrüstung wie z. B. Helm zu tragen. Den Anweisungen des oder der Betreuer ist Folge zu leisten.
  2. Verzeichnisse
    • Über die Webseite des Veranstalters kann der Kunde durch vollständigen Abschluss des Online-Buchungsvorganges verbindlich eine Veranstaltung buchen. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande, die per E-Mail, Fax oder Post an den Kunden versendet werden kann.
    • Sofern der Kunde eine Anfrage per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief an den Veranstalter stellt, kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde das darauf erfolgende Angebot des Veranstalters unter Wahrung der Textform bestätigt.
    • Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Kunde kann die Buchungsbestätigung ausdrucken. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
    • Mit Vertragsschluss werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Bestimmungen zum Datenschutz und zum Widerruf vom Kunden akzeptiert.
  3. Zahlungsmodalitäten / Verzug
    • Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises sofort fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig.
    • Die Veranstaltungsunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang unverzüglich ausgehändigt.
    • Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Veranstalter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, so belaufen sich die Verzugszinsen auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    • Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Veranstalter nicht aus.
  4. Leistung
    • Der Umfang der Leistung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung in den Programmen sowie aus den Infobroschüren des Veranstalters. Die Leistungen werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt.
    • Die Anreise ist, außer es ist ausdrücklich ausgewiesen, nicht Bestandteil des Vertrages. Sie fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters.
  5. Leistungsänderungen
    • Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen der Veranstaltung, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
    • Wetterbedingungen oder äußere Einflüsse, die die Sicherheit beeinflussen, können zu Änderungen des Veranstaltungsverlaufes führen.
    • Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren.
  6. Nutzungsrechte
    • Sofern der Veranstalter Materialien für die Veranstaltungen zur Verfügung stellt, verbleibt das Urheberrecht beim Veranstalter. Dem Kunden / Teilnehmer wird ein nicht ausschließliches auf den Zweck der Durchführung der Veranstaltung beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
  7. Haftung
    • Ansprüche des Kunden / Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden / Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.Leistungen, die nicht ausdrücklich in die Vertragsleistung einbezogen sind und die der Kunde / Teilnehmer selbständig zusätzlich bucht (z. B. Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen), fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters es sei denn, für den Schaden sind Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden.Ein Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den eigenverantwortlich handelnden Betreuer nicht gänzlich ausschließen. Da die angebotenen Sportarten zu hohen körperlichen Belastungen führen, sollte durch einen Arzt überprüft werden, ob der Gesundheitszustand des Teilnehmers den Anforderungen einer solchen Veranstaltung gewachsen ist. Die angebotenen Sportarten sind Gefahrensportarten. Für Schäden, die der Teilnehmer sich oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich und beteiligt sich auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch die eigene Ausrüstung, Missachtung der Straßenverkehrsordnung, der geforderten Schutzausrüstung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Betreuers entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung wird dringend empfohlen.
    • Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden / Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    • Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Veranstalter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Veranstalter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt
    • Der Teilnehmer haftet für den Verlust sowie für Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, soweit der Schaden nicht durch ein Verhalten des Veranstalters oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
  8. Stornierung des Kunden
    • Der Kunde kann die Buchung einer Veranstaltung stornieren. Die Stornierung wird wirksam, wenn die Erklärung schriftlich beim Veranstalter eingegangen ist.
    • Aufgrund der Stornierung oder Nichtantretens der Veranstaltung entstehen folgende Gebühren:
      • bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 15% des Gesamtpreises
      • ab 59 bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 30% des Gesamtpreises
      • ab 39 bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Gesamtpreises
      • ab 19 bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 75% des Gesamtpreises
      • ab 9 Tage bis 4 Tag vor der Veranstaltung: 90% des Gesamtpreises
      • ab 3 Tagen vor der Veranstaltung: 100% des Gesamtpreises
    • Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  9. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
    • Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung sich weiter erheblich vertragswidrig verhält oder nicht sachlich begründete Hinweise oder Anweisungen befolgt und die Teilnahme an der Veranstaltung weder dem Veranstalter, noch den weiteren Teilnehmern zumutbar ist. Der Anspruch auf den Veranstaltungspreis bleibt in diesem Fall bestehen. Lediglich ersparte Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch Dritte werden angerechnet.
    • Einzelne Teilnehmer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen wird.
    • Der Veranstalter ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Vertrag festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Tages- und Wochenendveranstaltungen kann der Veranstalter auch kurzfristig bis 1 Tag vor Veranstaltungstermin zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Wetterbedingungen eine Durchführung der Veranstaltung verhindert. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über die Nichtdurchführung unverzüglich zu informieren. Der bezahlte Veranstaltungspreis wird dem Teilnehmer umgehend zurückerstattet und eventuelle Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen.
    • Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten.
  10. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer
    • Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen, werden neben dem etwaigen geänderten Preis zusätzlich die tatsächlich angefallenen Bearbeitungskosten, mindestens in Höhe von EUR 25,00 berechnet. Der Kunde ist berechtigt geringere Bearbeitungskosten nachzuweisen.
      • Bei schriftlicher Meldung bis 14 Tage vor der Veranstaltung werden Minderungen der Teilnehmerzahl bis maximal 10% in der Endabrechnung berücksichtigt. Mehrteilnehmer werden nachberechnet.
      • Kundenseitig verursachte Wartezeiten der BITOU-Mitarbeiter vor Ort werden mit bis zu 100 Euro pro Mitarbeiter und Stunde in Rechnung gestellt.
    • Der Kunde kann vor der Veranstaltung verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Dem Wechsel der Person kann widersprochen werden, wenn der Dritte den Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.
  11. Kündigung bei höherer Gewalt
    • Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar, die Veranstaltung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, besteht die Verpflichtung, die Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten fallen dem Kunden zu Last.
  12. Datenschutz
    • Der Kunde / Teilnehmer ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Veranstalter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
    • Soweit der Kunde die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
    • Die Rechte des Kunden / Teilnehmers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
      • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
      • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
      • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
      • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
      • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
      • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
      • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
      • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
      • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
    • Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde / Teilnehmer bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Veranstalter oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
    • Der Veranstalter versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
  13. Streitschlichtung
    • Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
    • Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  14. Schlussbestimmungen
    • Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
    • Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters in Staufen (Baden-Württemberg).
    • Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: Februar 2020